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Strassenlärm / Bauen im Lärm

Allgemeine gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober 1983

Lärmschutz-Verordnung (LSV) des Bundes vom 15. Dezember 1986

Verordnung des Regierungsrates zur Umweltschutzgesetzgebung (USGV RB 814.03)


Neue Lärm- und Ruheschutzstrategie für die kantonalen Strassen

Übermässiger Strassenlärm kann Anwohnerinnen und Anwohner belasten. Der Kanton Thurgau hat darum in den vergangenen Jahren stark in den Lärmschutz investiert. Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Die neue Lärm- und Ruheschutzstrategie des kantonalen Tiefbauamts definiert die Vorgaben für künftige Projekte. Bei allen Strassenbau- und Unterhaltsprojekten sollen in erster Priorität Lärmschutzmassnahmen an der Quelle geprüft werden. Dazu gehören lärmarme Beläge, Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit und verkehrslenkende Massnahmen.

Strategie Lärm- und Ruheschutz kantonale Strassen Thurgau.pdf

Aktuell: 

Umsetzung: Strategie Lärm- und Ruheschutz kantonale Strassen Thurgau


Bauen im Lärm

Planungen und Baubewilligungen siehe auch www.bauen-im-laerm.ch

Lärmtool sonROAD18
 


Vollzugshilfe Bauen in lärmbelasteten Gebieten

1 Bauen in lärmbelasteten Gebieten Abweichungen 04.2024.pdf

A Bauen in lärmbelasteten Gebieten Information zum Bauen im Lärm, Teil A 06.2023.pdf

B Bauen in lärmbelasteten Gebieten Information zum Bauen im Lärm, Teil B 06.2023.pdf

Gesuchsformular Zustimmung nach Art. 31 Abs. 2 LSV 06.2023.xlsx

 

Emissionskataster (SLEK)

Ab dem 1. Juli 2023 gilt das Quellenmodell sonROAD18 zusammen mit dem Ausbreitungsmodell ISO 9613-2 als anerkannter Stand der Technik und ist als Berechnungsverfahren zu verwenden. Für die Bauprojekte, welche vor Ende Juni 2023 eingereicht werden, sind mit dem Modell StL86+ durchgeführte Immissionsberechnungen noch zulässig. Die Verkehrs- und Emissionsdaten (Basis sonROAD18) sind dem aktuellen Strassen-Lärm-Emissions-Kataster (SLEK) des Kantons Thurgau zu entnehmen (map.geo.tg.ch). Die im SLEK ausgewiesenen Emissionen sind zwingend durch den Gutachter zu prüfen/plausibilisieren. Die verwendeten Verkehrs- wie auch Emissionsdaten sind im Lärmgutachten detailliert auszuweisen.

Aktuell:

Strassenlärm / Emissionskataster / ThurGIS 2024

Strassenlärm / Emissionskataster / Shape-Files / GeoPackage 2024


Archiv:
Strassenlärm / Emissionskataster / ThurGIS 2023

 

Immissionskataster (SLBK)

Der Kanton (kantonale Vollzugsbehörde) ist nach Art. 37 [LSV] verpflichtet, für seine Strassen einen Lärmbelastungskataster (SLBK) zu führen und diesen periodisch zu aktualisieren. Der neu aufgeschaltete Kataster gibt Auskunft über die berechneten oder gemessenen Strassenlärmimmissionen an der Aussenseite angrenzender Gebäude. Er ist ein wichtiges Planungs- und Informationsinstrument für Behörden, um Sanierungsmassnahmen zu planen und finanzielle Mittel abzuschätzen.

Im Kanton Thurgau ist die Abteilung Planung und Verkehr, Ressort Lärmschutz des Tiefbauamtes (TBA) Datenherr und zuständig für die Führung des SLBK. Er umfasst neben den Lärmbeurteilungspegeln weitere Informationen zu den:
• angewendeten Berechnungsverfahren
• Gebäuden mit Nutzung und betroffener Anzahl Personen
• erstellten Lärmschutzbauten entlang von Kantonsstrassen
• Emissionsbegrenzenden Massnahmen, lärmarme Beläge (LAB) und Temporeduktionen (TRED)
• Schallschutzfenstern (SSF) als Ersatzmassnahmen
• Verfügten Erleichterung nach LSV Art. 14
• Entscheide Zustimmung nach LSV Art. 31

Strassenlärmemissionen sind im Kanton Thurgau im separaten Strassenlärmemissionskataster (SLEK) modelliert. SLEK und SLBK des Kantons Thurgau erfüllen zusammen die Forderungen des minimalen Geodatenmodell [MGDM LBK].

Aktuell:

Strassenlärm / Immissionskataster /ThurGIS 2024