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Parteien und Kanton treffen neue Vereinbarung für die Plakatierung entlang von Kantonsstrassen

Am 7. April 2024 finden im Thurgau die Gesamterneuerungswahlen für den Grossen Rat und den Regierungsrat statt. Damit bei der Wahlplakatierung ab dem 24. Februar 2024 alles rund läuft, haben die im Grossen Rat vertretenen Parteien, das kantonale Tiefbauamt und der Verband Thurgauer Gemeinden gestern eine neue Vereinbarung über das Anbringen von Plakaten entlang von Kantonsstrassen getroffen.

Um die Meinungsbildung zu fördern, braucht es für kantonale und eidgenössische Wahlen und Abstimmungen keine Bewilligung für die Plakatierung entlang von Kantonsstrassen, sofern bestimmte Regeln eingehalten werden. Die vereinbarten Regeln gelten für alle Parteien und Organisationen. Zusammengefasst sind sie seit 2012 in einer Vereinbarung zwischen dem kantonalen Tiefbauamt, den Parteien und dem Verband Thurgauer Gemeinden. Im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen für den Grossen Rat und den Regierungsrat wurde diese Vereinbarung erneuert.

Inhaltlich ist das Meiste beim Alten geblieben. Die geltenden Vorschriften wurden jedoch illustriert, so dass sie einfacher anzuwenden sind. Geändert haben zwei Punkte. Punkt 1: Neu gilt die Unterscheidung innerorts/ausserorts statt innerhalb der Bauzone/ausserhalb der Bauzone. Plakate dürfen ab der Ortstafel innerorts aufgestellt werden, was für die Parteien eine Vereinfachung ist. Punkt 2: Neu dürfen alle 40 Meter Plakatgruppen mit maximal fünf Elementen platziert werden, statt jeweils nur ein Plakat. Auch dies ist im Sinne der Parteien. 

Die «Vereinbarung über das Anbringen von Plakaten entlang von Kantonsstrassen und der Nationalstrasse N23» ist unter Weisungen (tg.ch),01 Allgemeine Vorschriften und Weisungen, zu finden.