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Qualitätsmanagement

Qualitätspolitik

Die Qualitätspolitik des Tiefbauamtes basiert auf den gesetzlichen Vorgaben (Gesetz über Strassen und Wege RB 725.1), den Absichten aus den Richtlinien des Regierungsrates für die entsprechenden Legislaturperioden und den jährlichen Zielsetzungen des Departementes für Bau und Umwelt.

Mit Hilfe des Qualitäts-Management-Systems stellt das Tiefbauamt sicher, dass die Aufgaben kundenfreundlich, zielgerichtet und effizient erbracht werden.
Das Tiefbauamt orientiert sich zur optimalen Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere an den Bedürfnissen seiner Kunden mit der Absicht eine stetige Verbesserung der Kundenzufriedenheit zu erreichen.
Um dies zu gewährleisten, verpflichtet sich das Tiefbauamt:

Mit Hilfe des neuen kantonalen Zielvereinbarungsprozesses werden durch die Organisation - mit Einbezug der Mitarbeitenden - jährlich Qualitätsziele festgelegt und Ende des Jahres beurteilt und bewertet.
Mit der stetigen Reflexion der Arbeit, den internen Überwachungen des QM-Systems im Verlaufe des Jahres, unterstützt durch die jährlich durchzuführenden externen Überwachungsaudits und durch den jährlich vorzulegenden Management-Bericht wird das QM-System Jahr für Jahr auf seine Wirksamkeit hin durch die Amtsleitung überprüft und beurteilt.

Die Organisation stellt sicher, dass das Qualitätsmanagementsystem laufend aktualisiert und an Umfeldveränderungen angepasst wird.
Durch das QM-System wird sichergestellt, dass unsere Leistungen gut dokumentiert, reproduzierbar, transparent und rückverfolgbar sind.
Die Prozesse (Abläufe und Zuständigkeiten) im Kantonalen Tiefbauamt werden im Organisations-Handbuch festgehalten. Dabei stellt die Organisation sicher, dass das OHB allen Mitarbeitenden bekannt ist und von allen Mitarbeitenden angewendet wird.

Das QM-System des Tiefbauamtes gilt für das ganze Tiefbauamt inkl. Unterhaltsbezirke.
Grundlage für die Festlegung des QM-Systems bildet die Norm EN ISO 9001:2015.